2022. Das sind die großen Veränderungen bei Eigentum, Mietzins und Heizkosten.

2022. Das sind die großen Veränderungen bei Eigentum, Mietzins und Heizkosten.

Die WEG-Novelle (Wohnungseigentumsgesetz) ist mit Anfang des Jahres in Kraft getreten. Was sich für Mietende und Eigentümer:innen verändert hat und welche sonstigen Neuerungen auf alle zukommen, liest du hier.

Die neuen Bestimmungen erleichtern vor allem die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen sowie die Schaffung von Barrierefreiheit, E-Ladestationen und Solaranlagen. Auch die Einführung einer Mindestrücklage, wird die Umsetzung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten vereinfachen.

 

Preise so hoch wie nie.

Es hat sich einiges getan am Immobilienmarkt. Die Preise für Wohnungen direkt vom Bauträger in Wien, sind seit Anfang des Jahres noch einmal um fast zehn Prozent gestiegen. Dabei ist die durchschnittliche Wohnungsgröße fast gleich geblieben.
In Gesamtösterreich stiegen von 2010 bis 2020 die Mieten um 44 Prozent gegenüber der allgemeinen Teuerung, die bei 20 Prozent lag.

Doch es gibt auch andere, durchaus positive Veränderungen am Markt durch die WEG-Novelle 2022.

 

Was gilt jetzt?

 

1.     Eigentümer können leichter Änderungen durchsetzen

Wer sein Wohnungseigentum so verändern möchte, dass dadurch auch schutzwürdige Interessen anderer Eigentümer:innen beeinträchtigt werden könnten, musste dafür die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer einholen. Die Novelle hat das jetzt vereinfacht, durch die Einführung einer Zustimmungsfiktion.

Folgende Bereiche sind dabei betroffen:

  • Behindertengerechte Ausgestaltung einer Wohnung oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft
  • Einbau von einbruchsicheren Türen
  • Errichtung einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge, einer Fotovoltaikanlage und von Beschattungsvorrichtungen (z.B. Außenjalousien), wenn diese in das Erscheinungsbild des Hauses passen

Als Eigentümer:in reicht es, die anderen Wohnungseigentümer:innen davon in Kenntnis zu setzen. Sollte niemand innerhalb von zwei Monaten Widerspruch einlegen, ist die Zustimmung erfolgt.

 

2.     Neue Auskunftspflicht der Verwaltung

Damit die Zustimmungsfiktion umsetzbar ist, muss es die Möglichkeit geben mit allen Eigentümer:innen in Kontakt zu treten. Deshalb gilt eine neue Auskunftspflicht für die Verwaltung (§ 20 Abs. 8), alle Namen und Zustellanschriften der anderen müssen zur Verfügung gestellt werden.

 

3.     Mindestdotierung der Rücklage

Um die Durchführung von Sanierungsarbeiten in Wohnungseigentum-Anlagen zu erleichtern, wurde eine verbindliche Mindestrücklage eingeführt. Ziel der verbindlichen Rücklage ist, dass die Wohnungseigentümer dringend notwendigen Sanierungsarbeiten eher zustimmen, weil das Geld für diese Arbeiten bereits in Form von Rücklagen vorhanden ist.
Da die Rücklagen oft zu gering angesetzt waren, gilt jetzt ein Mindestmaß von 90 Cent je Quadratmeter Wohnfläche, pro Monat. Gewisse Ausnahmen gibt es.

Betroffen sind davon Wohnungseigentümer:innen, aber auch Mietende und Vermietende. Bei der Vermietung dann, wenn die Bezahlung der Rücklagebeträge nicht vertraglich auf Mietende überwälzt werden kann.

 

4.     Neuer Richtwert- und Kategoriemietzins ab April 2022

Alle zwei Jahre werden Richtwert- und Kategoriemietzins an die Inflation angepasst. Wegen der weltweiten Pandemie hat die Regierung die Anpassung ein Jahr ausgesetzt, um Mieter:innen zu entlasten. Die Erhöhung kommt nun am 1. April 2022.
2023 soll es dann die nächste Anpassung geben, anschließend gilt wieder der Zwei-Jahres-Rhythmus. Eine genaue Zahl ist noch nicht bekannt, für April 2021 war eine Erhöhung von etwa drei Prozent geplant.

 

5.     Coronabedingter Kündigungsschutz läuft aus

Im Laufe der letzten zwei Jahre wurden gesetzliche Schutzbedingungen für Mieter:innen beschlossen (2. COVID-19 Justiz-Begleitgesetz), die bei finanziellen Engpässen halfen. Dazu gehörte eine Beschränkung der Rechtsfolgen von Mietzinsrückständen, also Kündigungen aufgrund ausstehender Miete waren zeitweise nicht möglich.

Der Kündigungsausschluss tritt mit 30. Juni 2022 wieder außer Kraft. Hat ein Mieter, eine Mieterin den im zweiten Quartal 2020 entstanden Mietrückstand bis dahin nicht vollständig gezahlt, dürfen Vermietende ab 1. Juli 2022 eine Kündigung mit einem Zahlungsrückstand begründen.

 

6.     Neue CO2-Steuer. Heizen wird für viele teurer.

Die österreichische Regierung hat eine öko-soziale Steuerreform 2022 beschlossen, die eine CO₂-Steuer mit sich bringt. Dies wird nicht nur Tankpreise beeinflussen, sondern alle die mit Gas oder Öl heizen.

Ab Juli 2022 wird auf Erdgas und Heizöl ein CO₂-Preis von 30 Euro je Tonne aufgeschlagen werden, der dann bis 2025 auf 55 Euro je Tonne ansteigen soll.

Die Kosten müssten von den Energielieferanten übernommen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass diese die Kosten an die Verbraucher:innen weitergeben werden.

 

Wen betreffen die Veränderungen durch die Novelle?  

Insgesamt sind es sinnvolle Maßnahmen, damit die ökologisch wichtigen Veränderungen bei der Erhaltungspflicht von Gebäuden und Allgemeinflächen – sowie Barrierefreiheit – (leichter) umgesetzt werden.

Das Wohnen in einer Wohnungseigentumsanlage wird mit der Novelle jedenfalls teurer werden, da bis jetzt von den Hausverwaltungen meistens geringere Rücklagebeträge eingehoben wurden.

 

Text: 07.02.22, Autorin: Viola Erlebach

 

Quellenverweise:
https://www.derstandard.at/story/2000130898762/wohnungen-schrumpfen-und-werden-teurer
https://www.fwp.at/news/blog/update-wohnrecht-weg-novelle-2022
https://www.fwp.at/news/blog/ausblick-auf-die-weg-novelle-2021
https://at.schindhelm.com/news-jusful/news/weg-novelle-2022-verbindliche-mindestruecklage-fuer-wohnungseigentumsobjekte

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