Wohnungen mieten in Zeiten der COVID-19-Krise
Tipps für MieterInnen – diese Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Wohnungssuche und die Mietzinszahlungen
Die Corona Pandemie wirbelt das Leben von uns allen gehörig durcheinander. Egal ob man Arbeitnehmer, Unternehmer, in der Pension oder in der Ausbildung ist: Fast jeder ist irgendwie von den zahlreichen Einschränkungen betroffen, die uns der Lockdown beschert. Während viele Menschen weniger verdienen, weil die staatlichen Hilfen nur zum Teil entschädigen, fallen hingegen viele Kosten in gleicher Höhe an. Das gilt zum Beispiel auch für die Miete.
Kürzung des Mietzins nicht einfacher als sonst
Glaubt man jetzt, dass man wegen individueller Probleme in der Coronakrise nun auch den Mietzins kürzen oder vorübergehend gar nicht bezahlen muss, riskiert man die Kündigung seiner Mietwohnung. Denn anders als bei Geschäftslokalen, die nach neuesten Urteilen den Mietzins reduzieren können, ist ein entsprechendes Gesetz, das MieterInnen vor einer Kündigung schützt, bereits im vergangenen Sommer im Juni ausgelaufen. Es sorgte bis heute nur dafür, dass MieterInnen aufgrund von Mietschulden von April bis Ende Juni nicht gekündigt werden konnten. Kurz gesagt: Wer seitdem Teile seiner Miete schuldig geblieben ist, kann gekündigt werden. Nur wenn wichtige Bestandteile der Wohnung wie zum Beispiel die Heizung ausfallen, ist eine Kürzung der monatlichen Überweisung möglich. Betroffene sollten also ehebaldigst aktiv eine Lösung suchen und die Hausverwaltung fragen, welche Möglichkeiten bestehen, einer möglichen Kündigung vorzubeugen.
Aufschub Möglichkeiten gesetzlich verlängert
Einen Aufschub kann man nur beantragen, wenn die Kündigung schon erfolgt ist und ein bereits Räumungstermin festgesetzt wurde. Wenn der Hauseigentümer nicht gerade dringenden Eigenbedarf anmeldet, kommt man damit zumindest bis zu drei Monate davon und kann sich eine neue, möglicherweise preisgünstigere Mietwohnung suchen. Dass man dort nicht als erstes klagen sollte, dass man eine Mieterhöhung nicht bezahlen konnte, versteht sich von selbst. Wer eine Wohnung vermieten möchte, wird hier nicht gerade begeistert sein, wenn mögliche Probleme bei einer etwaigen Mietzinserhöhung auftreten könnten. VermieterInnen achten ganz genau auf die Bonität zukünftiger MieterInnen.
Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit schützt nicht vor Mietzinserhöhung
Aber auch wer seine bisherige Miete problemlos bezahlen konnte, steht möglicherweise vor Schwierigkeiten. Denn Wohnungseigentümer bzw. VermieterInnen können unter bestimmten Bedingungen den Mietzins für die Mietwohnung erhöhen ungeachtet ob MieterInnen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind. In solchen Situationen hilft es etwas, sich in die Lage des jeweils anderen hineinzuversetzen sowie Verständnis für die jeweilige Situation aufzubringen. Auch die VermieterInnen haben laufende Kosten zu tragen und sind natürlich ebenfalls durch die Coronavirus-Krise betroffen. In jedem Fall gilt es aber entsprechend darauf zu achten was im Mietvertrag vereinbart wurde. Bereits beim Umzug in eine neue Wohnung und der Unterzeichnung des Mietvertrags sollten Mietinteressenten auf derartige Klauseln aufpassen. Immobiliengesellschaften erhöhen ihren Mietbetrag in der Regel sogar gleich für mehrere ihrer Mietwohnungen.
Die Corona-Pandemie kann daran erst einmal grundsätzlich nichts ändern, denn ein Schutz, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht, besteht hier nicht. Dass jemand von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen ist, ändert daran leider auch prinzipiell nichts.
Ausnahme: Schutz für Hochrisikogruppen
Ein einziges „Schlupfloch“ gewährt die Gesetzeslage während der Corona Pandemie dann doch: Gehören MieterInnen zur Hochrisikogruppe und sind zum Beispiel durch eine Autoimmunerkrankung vorbelastet, dürfen etwaige Sanierungsarbeiten nicht in deren Wohnung stattfinden. Davon könnten unter Umständen sogar auch alle anderen MieterInnen im Wohnhaus profitieren. Denn für die Immobiliengesellschaft ist der Aufwand, eine einzelne Wohneinheit erst deutlich später zu sanieren, meist zu hoch, sodass derartige Sanierungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden könnten. Zumindest so lange bis ein Großteil der Bevölkerung geimpft wurde oder die Coronakrise überstanden ist.
Mietwohnungen suchen am besten online
Wer aus den verschiedensten Gründen eine neue Wohnung suchen möchte oder gar unbedingt eine neue Immobilie finden muss, ist zumindest nicht gezwungen bei der Wohnungssuche auch auf Besichtigungen vor Ort verzichten zu müssen. Diese gelten nicht als private Zusammenkünfte, sodass die Haushalts- bzw. Zweipersonenregelung hier nicht gilt. Menschen, die vermieten oder mieten wollen, können hier also ohne Probleme zusammen kommen. Allerdings sollten natürlich auch hier die üblichen Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Wer bei der Immobiliensuche dennoch Angst vor COVID-19 hat und deswegen Bedenken bei der Suche nach einer Mietwohnung hat, kann vorerst auf ein digitales Kennenlernen zurückgreifen: Eine Besichtigung der einzelnen Zimmer ist je nach Immobilienmakler auch online möglich – und möglicherweise sogar einfacher und schneller als ein persönlicher Besuch vor Ort.
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