Nebenkosten/Erhöhung
Sie müssen mit Ihrem Mieter in Kontakt treten?
Sie als Vermieter dürfen die zusätzlichen Nebenkosten allerdings nur soweit erhöhen, wie es aufgrund des bisherigen Nachzahlungsbetrags erlaubt ist, § 560 Abs. 5 BGB. Dies kann schriftlich erfolgen.
Im Folgenden haben wir für Sie einen Musterbrief zusammengestellt, den Sie als Beispiel für eigene Schreiben verwenden können …