Erlaubnis Untervermietung

Erlaubnis Untervermietung

Sie müssen mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten?

Für eine Untervermietung der gemieteten Wohnung ist die Erlaubnis des Vermieter erforderlich (§ 540 Abs. 1 BGB). Wird die Untervermietung nicht erlaubt, können Sie als Mieter lediglich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Im Folgenden haben wir für Sie einen Musterbrief zusammengestellt, den Sie als Beispiel für eigene Schreiben verwenden können …

Erlaubnis
Untervermietung


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