Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung. Was Sie für Ihr Geld bekommen.

Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung. Was Sie für Ihr Geld bekommen.

Hausverwaltungen kümmern sich um die Anliegen eines Hauses und das im Auftrag des/der Eigentümer/s. Die Aufgaben sind gesetzlich im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz verankert (im WEG bzw. ABGB und MRG). Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Wohnungseigentümer.

Zu den Hauptaufgaben zählen:

  • Abrechnung der Betriebskosten
  • Erstellen von Rücklagen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Verrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten
  • Instandhaltungsmaßnahmen erkennen und in Auftrag geben
  • Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben für das Haus
  • Eine Abrechnung die spätestens sechs Monate nach Ablauf des Jahres den Eigentümern übermittelt werden muss
  • Das Einberufen der Hauptversammlung für alle Eigentümer, alle zwei Jahre

Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung für Mietwohnungen

Die Verwaltungsaufgaben sind bei Mietwohnungen im Grunde dieselben wie bei Wohnungseigentum, allerdings dürfen neben den Betriebskosten die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Sanierungsarbeiten im Haus, nicht auf die Mieter übertragen werden.

Die Einnahmen aus den Mieten müssen die Ausgaben der Verwaltung decken. Diese Regelung führt immer wieder zu Konflikten. Bei Unklarheiten bzw. Streitigkeiten kann man sich rechtlich bei der Arbeiterkammer beraten lassen.

Eine Hausverwaltungen ist auch für die Reinigung und Pflege des Hauses verantwortlich, für die Sicherstellung der Fluchtwege, mögliche Entrümpelungen müssen im Auge behalten werden, die Überwachung des Bauzustandes und ähnliches.

Ansprechpartner ist die Verwaltung für Mieter dann, wenn es sich um Probleme in den Wänden handelt, also bei Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen.

Welche Rechte haben Mieter bzw. Eigentümer bei Streitigkeiten?

Instandhaltungskosten, wie z.B. die Sanierung von Fenstern oder die Reinigung der Garage, sind oft Konfliktpunkte. Die Hausverwaltung darf diese Kosten unter den Wohnungsparteien aufteilen, wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt. Ist ein Eigentümer nicht damit einverstanden, muss darüber bei der Hauptsitzung abgestimmt werden. Wird der Antrag, dass jeder dafür selbst aufkommen muss, abgelehnt, hat sich der Eigentümer dem Beschluss zu fügen. Im Falle von Mietwohnungen können die Instandhaltungskosten nicht auf die Mieter übertragen werden, wenn es sich um allgemeine Teile des Hauses handelt. Hier wird das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) angewendet.

Die besten Hausverwaltungen 

Der IMMY ist eine Qualitätsauszeichnung der Wirtschaftskammer Wien, er wurde 2019 zum dritten zum dritten Mal, an die besten Verwaltungen verliehen. Zielsetzung des IMMY ist die Qualität und Leistungsstandards der Branche zu fördern und sichtbar zu machen. Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Verwaltung sind, können Sie hier mehr dazu erfahren.

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