Maklergebühren, wer soll künftig die Provision bezahlen?

Maklergebühren, wer soll künftig die Provision bezahlen?

Kurz vor dem Jahreswechsel werden neue Regelungen diskutiert, wer die Provision für Immobilienmakler und der damit verbundenen Immobilienvermittlung übernehmen soll. Das sogenannte Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietwohnungen, ist in Deutschland schon seit Juni 2015 gültig und könnte 2021 auch in Österreich in Kraft treten. Wer wird künftig die Immobilienmaklergebühren bezahlen?

Die Gesetze rund um die vielerorts unbeliebte Maklerprovision haben in Deutschland in den ersten Jahren für viel Aufregung gesorgt. Die Regelung bestimmt, dass die Provision für Immobilienmakler* für die Vermittlung von Mietwohnungen, von der Person bezahlt wird, die die Dienstleistung des Maklers auch beauftragt hat. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: „wer bestellt, der bezahlt“. Auch in Österreich könnte die Regelung 2021 eingeführt werden. Die aktuelle Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits in die Wege geleitet. Die Regeländerung soll sozialen und wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten entgegenwirken, die auf dem Wohnungsmarkt oftmals zu Lasten der Wohnungssuchenden gehen.

(Für die Leserinnenfreundlichkeit verwenden wir männlich konjungierte Begriffe, die alle Geschlechter miteinfassen sollen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.)

Aktuelle Entwicklungen in Österreich

  • Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Bundesregierung enthält den Punkt „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“, wonach die Auftraggeber des Immobilienmaklers auch dessen Leistungen zahlen sollen.
  • Im Ministerium wird an einem Gesetzesentwurf zum Bestellerprinzip in Österreich gearbeitet.
  • Aktuell tragen die Kosten der Maklerprovision meistens die Mieter. Auch wenn die Vermieter den Makler beauftragt haben sind diese nicht verpflichtet, deren Dienste zu zahlen.
  • In der Regel zahlen Mieter in Österreich zwei Bruttomonatsmieten als Provision, wenn die Wohnung über einen Makler gefunden wurde, sofern der Mietvertrag unbefristet oder auf mindestens drei Jahre befristet ist.
  • Das Bestellerprinzip ist im Moment im Rahmen der Vermietung geplant.

Was sagen jene Menschen dazu, die gerade in Österreich eine Mietwohnung suchen?

Mietguru.at hat jene Menschen befragt, die unmittelbar davon betreffen sind, nämlich jene Menschen die gerade Mietwohnungen suchen. Immer mehr Menschen suchen direkt auf Facebook nach Immobilien. Mietguru.at betreibt zahlreiche, thematisch auf Immobilien fokussierte Gruppen bei Facebook, welche bereits über in etwa 300.000 Mitglieder verfügen. In einer unter den Mitgliedern durchgeführten Umfrage von Mietguru.at haben zum Thema Bestellerprinzip im Dezember 2020, 1.160 Personen teilgenommen. Im Zeitraum 09.12.2020 bis 15.12.2020 haben sich eine Mehrheit von 55% für den Auftraggeber und damit das Bestellerprinzip ausgesprochen. 34% waren der Meinung, dass der Vermieter die Maklergebühren übernehmen sollte, 10% sind für eine 50:50 Teilung eingetreten und nur 1% war der Ansicht, dass die Mieter für die Maklerprovision aufkommen sollten. Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass das Bestellerprinzip für Mietwohnungen in Österreich befürwortet wird.

Bestellerprinzip in Deutschland, wie hat es sich bisher ausgewirkt?

Im deutschen Immobilienmarkt gab es anfangs bis zu 30 Prozent weniger Immobilieninserate. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbunds, sagt in einem Interview mit dem Standard, dass sich dies allerdings wieder normalisiert hat.

Viel Diskussionsgrundlage gibt es immer wieder rund um das Thema der tatsächlichen Leistung. Erbringen die Dienstleistungen von Immobilienmakler den Mietinteressenten oder dem Abgeber mehr Leistung? Virtuelle Rundgänge oder Unterstützung bei den Preisverhandlungen sind seitens der Makler angemerkt worden, sollen klare Hilfestellungen für den Mieter darstellen. Skepsis Skepsis über die Regelung herrscht aber immer noch bei den Immobilienmaklern selbst und ähnlichen Interessensvertretungen, wie auch die österreichische Diskussionsrunde im ÖVI-Makler-Dialog im September gezeigt hat.

Konkrete Studien zu den Auswirkungen des Bestellerprinzips, sollen erst im Frühjahr 2021– fünf Jahre nach der Einführung in Deutschland – veröffentlicht werden.

Mögliche Folgen des Gesetzes im Überblick 

Auswirkungen für Mieter:

Für Mieter die von einem gesetzlich geregelten Mietpreis, wie z.B. durch den Altbau „Richtwertmietzins“ profitieren, hätte das Bestellerprinzip sehr positive Auswirkungen. Wenn die Maklerprovision wegfällt, wäre somit nur noch die Kaution zu bezahlen.

Es ist nicht absehbar ob der Mieter künftig die Kosten über Umwege tragen würde. Bei Vermietungen ohne gesetzlicher Deckelung des Mietpreises, könnte zum Beispiel der Fall eintreten, dass Vermieter das Maklerhonorar auf die Mietpreise anrechnen.

Eine mögliche Konsequenz über die viel gesprochen wird ist die, dass die öffentliche Auswahl an Wohnungen kleiner wird, da immer mehr Immobilien privat vermittelt werden könnten.

Auswirkungen für Vermieter:

Auf den ersten Blick hat der Vermieter einen großen Nachteil, er ist meistens Auftraggeber. Natürlich kann dieser sich auch alternativ, selbst auf die Suche nach potenziellen Mietern machen. Zum Beispiel in dem Vermieter Ihre Anzeigen in Immobilien-Gruppen wie dieser posten: Immobilien Privat zu Privat

Die Dienstleistungen von Maklern sind allerdings weiterhin oft nicht nur nützlich sondern auch notwendig. Diese sind zeitsparend, professioneller und das Risiko von zahlungsunwilligen Mietern wird ebenfalls gesenkt

Auswirkungen für Immobilienmakler: 

An den Tätigkeitsfeldern würde sich nichts Grundlegendes ändern.

Die große Sorge ist, dass immer mehr auf die Dienstleistungen der Makler generell verzichten würden. In Deutschland gibt es Tendenzen in diese Richtung. Die Immobilienmakler müssten sich also künftig darum bemühen, ihre Leistungen sichtbarer zu machen und das bekannte Vorurteile vom reinen Türöffner widerlegen.

Ob und wann das Gesetz zum Bestellerprinzip in Österreich – und mit welchen Einzelheiten – in Kraft tritt, wird sich wahrscheinlich bereits Anfang 2021 herausstellen. Halten Sie sich gerne in unserem Ratgeber Bereich unter https://mietguru.at/category/ratgeber/ am Laufenden.

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