Mietanbot: Das sollten Sie beachten

In Österreich ist vor der Vergabe einer Immobilie an Interessenten ein Mietanbot erforderlich. Der Interessent bekräftigt dabei schriftlich, dass er die Wohnung oder das Haus mieten möchte. Diese Bekundung enthält alle relevanten Details und ist rechtlich bindend. Daraus ergeben sich einige Details, die Sie als Interessent beachten sollten.

Die rechtliche Bindung: Geben Sie immer nur ein Mietanbot gleichzeitig ab!

Die wichtigste Information zuerst betrifft das Mietrecht: Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie wirklich eine rechtlich verbindliche Verpflichtung ein. Erteilt Ihnen der Vermieter den Zuschlag, müssen Sie die Wohnung zu den genannten Konditionen tatsächlich mieten.

Das ist soweit positiv, hat aber einen Haken. Denn Sie können und sollten nur ein einziges Mietanbot gleichzeitig abgeben. Anderenfalls kann es passieren, dass Sie zwei (oder mehrere) Immobilien gleichzeitig mieten müssen. So schwer es bei einer Suche nach einem neuen Zuhause fällt: Unterzeichnen Sie nur ein Mietanbot gleichzeitig.

Absicherung: Geben Sie eine Befristung an

Die Vergabe einer Immobilie kann sich häufig etwas hinziehen. Dennoch sollten Sie vor dem Hintergrund der Rechtsverbindlichkeit das Mietanbot befristen. Setzen Sie eine Frist, die zu ihrer Suche passt. Bis zum Ende dieser Frist muss der Vermieter entscheiden, ob Sie die Immobilie mieten können. Sie können diese Frist aber auch verlängern, wenn Sie auf einen positiven Entscheid hoffen und noch Unklarheit herrscht.

Was steht in einem Mietanbot?

Bei einer Besichtigung erhalten Sie in der Regel einen Vordruck vom Vermieter. Üblicherweise enthält dieses Papier Angaben zur interessierten Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum), die genauen Daten der Wohnung (Adresse, Lage/Nummer, Größe, Mietzins, Betriebskosten, Befristung).

Sie können ihrerseits wie erwähnt die Frist für die Gültigkeit des Mietanbots bestimmen. Sie können sogar den Mietzins ändern, was die Vergabe beeinflussen kann. Ebenso dürfen Sie Voraussetzungen nennen, die für eine tatsächliche Vertragsunterschrift erforderlich sind. Solche Vorbehalte können zum Beispiel das Ersetzen von Bodenbelag oder der Einbau einer Küche sein.

Sichern Sie sich ab

Sollte der Vermieter Ihnen die Wohnung oder das Haus überlassen, können Sie sich freuen. Achten Sie dann noch darauf, dass alle Details auch in den Mietvertrag übertragen werden. Klappt es nicht, suchen Sie weiter. Wenn Sie unsicher sind, welche Konsequenzen das Mietanbot hat, oder wenn Sie nicht wissen, ob Sie bestimmte Details ändern dürften, sprechen Sie mit dem Vermieter, Makler oder einem Juristen, um sich abzusichern. Die meisten Vermieter und Makler haben zwar eigene Interessen, aber verhalten sich fair bei solchen Rückfragen. Schließlich können Sie bereits anhand der Reaktion abschätzen, ob das Mietverhältnis zukünftig für beide Seiten angenehm wäre.

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