Mietrecht Österreich Haustiere erlaubt?

Mietrecht Österreich Haustiere erlaubt?

Mietrecht: Haustiere in Mietwohnung?

Haustiere können in Mietwohnungen in Österreich immer wieder zu Streitfällen werden. Wir erhalten laufend Anfragen von Personen, die auf der Suche nach einer Mietwohnung sind, aber für die es auf Grund der Tatsache, dass sie Haustiere haben, sehr schwierig ist, eine passende Wohnung zu finden. Viele Vermieter schreiben bereits ausdrücklich im Inserat, dass Haustiere unerwünscht sind. Besonders häufig wird dies sogar im Mietvertrag nochmal schriftlich festgehalten. Aber was sagt das sterreichische Mietrecht zum Thema Haustiere in Mietwohnungen?

Hund und Katz in einer Mietwohnung

Unabhängig davon was im Mietvertrag steht – ein generelles Verbot von Haustieren in Mietwohnungen gibt es nicht. Wenn das Gesetz etwas anderes vorsieht, als im Mietvertrag niedergeschrieben, so ist dieser Teil des Mietvertrages im Normalfall hinfällig. Das bedeutet konkret, auch wenn der Vermieter im Mietvertrag schreibt, dass Haustiere verboten sind, muss dies nicht beachtet werden, weil das österreichische Gesetz ein solches Verbot nicht vorsieht.

Die Haltung von sogenannten “wohnungsüblichen Kleintieren” (z.B. ein Hamster) kann niemals verboten werden. Problematisch wird es dann, wenn ein Tier deutlichen Lärm verursacht und übermäßige Verschmutzungen zu erwarten sind. Schwierigkeiten treten also vereinfacht gesagt ab dem Zeitpunkt auf, wo die Wohnqualität der Nachbarn leiden könnte oder die Wohnung durch das Haustier außergewöhnlich abgenutzt wird.

Auch wenn die rechtliche Situation unserer Ansicht nach noch immer nicht wirklich eindeutig ist, so ist zu empfehlen mit dem Vermieter Haustiere stets offen anzusprechen. Gerade  wenn es kleine, brave Tiere sind kann hoffentlich eine gute Lösung gefunden werden. Vermeiden sollte man, einfach stur auf das Gesetz zu pochen und die Wünsche des Vermieters garnicht  zu berücksichtigen. Hier muss man bedenken dass es auch vorkommen kann, dass der Vermieter eine Allergie hat, er aber vielleicht die Wohnung in drei Jahren selbst nutzen möchte.

Fazit: Haustiere in Wohnungen sind nach dem österreichischen Mietrecht nach wie vor ein nicht restlos geklärtes Thema. Offenheit und Ehrlichkeit helfen, komplizierten Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, auch wenn es gut ist, die gesetzliche Lage zu kennen.

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