Mietvertragsgebühr abgeschafft

Mietvertragsgebühr abgeschafft

Mietvertragsgebühr abgeschafft

Die Mietvertragsgebühr wurde abgeschafft. Wer keine Mietvertragsgebühr mehr zahlen muss und wie die Mietvertragsgebühr in Österreich nun geregelt ist, erklärt dieser Artikel.

Mietvertragsgebühr für Wohnungen

Ab wann ist die Mietvertragsgebühr abgeschafft? Diese Frage wird uns häufig gestellt. Es ist so, dass für alle Wohnungen, die ab dem 11. November 2017 gemietet werden, keine Mietvertragsgebühr mehr bezahlt werden braucht. Der Stichtag für die Abschaffung der Mietvertragsgebühr ist also der 11. November 2017. Dies gilt allerdings nur für Wohnungen. Für gewerbliche Immobilien bleibt die Mietvertragsgebühr wie bisher erhalten. Wer also ein gewerblich genutztes Objekt mietet, muss weiterhin Mietvertragsgebühr zahlen. Für alle Wohnungen, die vor dem 11. November 2017 gemietet wurden, ist ebenfalls die Gebühr zu zahlen.

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Mietvertragsgebühr – alte und neue Regelung

Bisher war es so, dass bei der Anmietung einer Wohnung die Mietvertragsgebühr an das Finanzamt zu zahlen war. Üblich war, dass die Mieterin oder der Mieter die Mietvertragsgebühr bezahlt hat. Wie hoch ist die Mietvertragsgebühr? Bisher, also bei allen Wohnungen, die vor dem 11. November 2017 vermietet wurden, lag die Mietvertragsvergebührung bei 1% der 36fachen Monatsmiete. Klingt absurd, ist es auch, doch Vater Staat ist kreativ, wenn es um die komplizierte Berechnung schwer nachvollziehbarer Gebühren geht. Bei befristeten Mietverträgen war die Mietvertragsgebühr 1% der Mietsumme der gesamten Vertragsdauer, wenn die Befristung maximal drei Jahre betrug.

Mietvertragsgebühr FAQ

Nun möchten wir einige Fragen beantworten, die wir zur Mietvertragsgebühr immer wieder gestellt bekommen.

Ab wann ist die Mietvertragsgebühr abgeschafft?

Keine Mietvertragsgebühr ist mehr für Wohnungen zu zahlen, die ab dem 11. November 2017 angemietet wurden.

Ist die Mietvertragsgebühr auch für gewerbliche Immobilien abgeschafft?

Nein, nur für Wohnimmobilien.

Gibt es Mietvertragsgebühr für gemischt genutzte Immobilien?

Dazu liegt noch keine Rechtsprechung vor, dies ist derzeit noch ein Graubereich.

Kann Mietvertragsgebühr zurückgefordert werden?

Nein, für Mietverträge die vor dem Stichtag geschlossen wurden kann die Gebühr nicht zurückverlangt werden.

Wofür ist die Mietvertragsgebühr?

Die Mietvertragsgebühr erhält das Finanzamt. Ursprünglich kommt diese alte Regelung aus jener Zeit, als viele Menschen ungebildet waren oder nicht lesen konnten. Ihnen wurde der Mietvertrag kurz gesagt durch einen bereitgestellten Beamten vorgetragen, um hier Verständnis zu schaffen. Long, long time ago…

Sind Bearbeitungsgebühren bei Mietverträgen erlaubt?

Viele Hausverwaltungen und Vermieter verlangen Bearbeitungsgebühren oder sonstige Honorare für die Erstellung von Mietverträgen. Der OGH stellte fest, dass dies nicht erlaubt ist, wenn eine Wohnung unter die Vollanwendung des Mietrechtgesetzes fällt. Das bedeutet, dass fast alle Altbauwohnungen betroffen sind und hier eine solche Gebühr nicht erlaubt ist. Wurde diese bezahlt, kann sie zurückgefordert werden. Diese Bearbeitungsgebühren haben nichts mit dem Finanzamt zu tun und dürfen nicht mit der Vergebührung an das Finanzamt verwechselt werden.

Mietvertragsgebühr Österreich – Fazit

Wer eine Wohnung mietet, muss nun keine Mietvertragsgebühr mehr bezahlten. Anders sieht es bei gemischt genutzten Immobilien und gewerblich genutzten Immobilien aus. Die Mietvertragsgebühr darf nicht mit sonstigen Bearbeitungskosten oder Vertragserrichtungskosten verwechselt werden, die Hausverwaltungen und Vermieter oft in Rechnung stellen. Diese Kosten dürfen bei Vollanwendung des MRG und somit in fast allen Altbauwohnungen, nicht verrechnet werden und können zurückgefordert werden.

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