Minderung der Mietzahlung aufgrund von Baulärm
Sie müssen mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten?
Sie als Mieter haben ein Recht auf Mietzinsminderung, wenn Sie durch Baulärm oder sonst welche Lärmbelästigung an der Nutzung der gemieteten Wohnung beeinträchtigt sind. Somit können Sie diese Belästigung bei Ihrem Vermieter anzeigen. Beseitigt der Vermieter diese Beeinträchtigung, steht Ihnen als Mieter ab diesem Zeitpunkt die Mietzinsminderung nicht mehr zu.
Im Folgenden haben wir für Sie einen Musterbrief zusammengestellt, den Sie als Beispiel für eigene Schreiben verwenden können …