Nebenkosten/Erhöhung

Nebenkosten/Erhöhung

Sie müssen mit Ihrem Mieter in Kontakt treten?

Sie als Vermieter dürfen die zusätzlichen Nebenkosten allerdings nur soweit erhöhen, wie es aufgrund des bisherigen Nachzahlungsbetrags erlaubt ist, § 560 Abs. 5 BGB. Dies kann schriftlich erfolgen.

Im Folgenden haben wir für Sie einen Musterbrief zusammengestellt, den Sie als Beispiel für eigene Schreiben verwenden können …

Nebenkosten/Erhöhung

 

JETZT KOSTENLOS ZU UNSEREN NEWS ANMELDEN!

Related posts

Der ultimative Ratgeber zum Klimabonus für energieeffizientes Wohnen

Der Klimabonus für energieeffizientes Wohnen in Wien ist ein spezielles Programm, das von der...

Continue reading

Wohnung mieten oder kaufen in Graz

Die perfekte Wohnung zum mieten oder kaufen in Graz zu finden ist nicht immer leicht - hier finden...

Continue reading

Wohnung kaufen in Wien

Wien, die Hauptstadt Österreichs, ist eine der beliebtesten Städte Europas. Die Stadt zieht jedes...

Continue reading