Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht bei Immobilien

Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht bei Immobilien

Wer in den letzten Wochen und Monaten eine Immobilie gesucht hat, ist vermutlich schon auf das neue Widerrufsrecht gestoßen. Stellt man eine Anfrage auf einem Immobilienportal, so bekommt man nicht direkt alle Informationen per Mail zugeschickt, sondern erst eine Belehrung über das Rücktritts- und Widerrufsrecht. Wir zeigen dir, worum es hier wirklich geht.

FindMyHome.at: Erklärung zum Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Die Experten vom Immobilienportal FindMyHome.at erklären das Ganze (übrigens auch in einem Video): Eine Anfrage an einen Makler zu senden ist selbstverständlich weiterhin kostenlos, aus juristischer Sicht ist aber schon das Kontaktieren des Maklers eine Vertragsform – wenn auch eine kostenlose. Klar ist, eine Zahlung ist erst fällig, wenn ein Immobilienmakler dir wirklich eine Wohnung vermittelt hat, du also eine Wohnung mietest, die von diesem Makler angeboten wurde.

Allerdings gelten seit 2014 in Österreich neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinien (VRUG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Diese Gesetze besagen, dass Wohnungssuchende grundsätzlich 14 Tage lang das Recht hätten, von einem Vertrag zurückzutreten. Damit kann ein Makler aber nicht sinnvoll arbeiten, da jedes Geschäft potenziell zum Scheitern verurteilt ist – also wartet er die Frist ab. In der Praxis ist natürlich auch das Unsinn, weil du möglichst rasch Infos und Zusagen willst, wenn du eine interessante Wohnung findest, bevor sie dir jemand anderer vor der Nase wegschnappt.

Die Folge ist, dass Immobilienmakler die Wohnungssuchenden über dieses Recht informieren. Und: Der Suchende kann online direkt der Verkürzung dieser Frist zustimmen, anschließend kann der Makler sofort mit seiner Arbeit beginnen und weitere Unterlagen über die Immobilie zur Verfügung stellen. Der gesamte Ablauf ist dann im Prinzip so, wie vor Inkrafttreten dieser neuen Richtlinien und Gesetze.

Dieser zusätzliche Zwischenschritt ist zwar offen gesagt nervig, ist aber im Prinzip einfach eine bürokratische Umständlichkeit. Klar ist, dass ein Makler erst einen Betrag in Rechnung stellen darf und wird, wenn du wirklich eine Wohnung von ihm gemietet hast.

Widerrufs- und Rücktrittsrecht bei Immobilien im Video erklärt

Unser Kooperationspartner FindMyHome.at hat sich die Thematik noch genauer angesehen und sogar ein Video online, in dem der gesamte Ablauf und alles Wissenswerte zum Thema Widerrufs- und Rücktrittsrecht genau erklärt wird.

Hier gibt es weitere Infos und das Video!

 

 

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