Alles über Genossenschaftswohnungen: Wer hat Anspruch und was sind die Kosten?

Alles über Genossenschaftswohnungen: Wer hat Anspruch und was sind die Kosten?

Genossenschaftswohnungen werden immer beliebter. Und kein Wunder: die Suche nach einer Mietwohnung ist nicht nur anstrengend sondern oft teuer. Von 2010 bis 2020, stiegen die Mieten in Österreich um 44 Prozent gegenüber der allgemeinen Teuerung, die bei 20 Prozent lag. Deshalb ist die Alternative von geförderten Genossenschaftswohnungen auch so attraktiv! Wer Anspruch darauf hat und welche Kosten auf Sie zukommen finden Sie hier!

Wer hat Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung?

Für eine Wohnung von einer Genossenschaft oder einer gemeinnützigen Bauvereinigung müssen die Mieter:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich vormerken lassen. Die Kriterien zum Anspruch auf Genossenschaftswohnungen sind länderweise unterschiedlich geregelt, hier findest du eine Übersicht.

Voraussetzungen für die Vormerkung:

  • Staatsbürgerschaft
  • Alter (ab 18 Jahren)
  • Einkommensgrenzen
  • Genossenschaft muss als Hauptwohnsitz genutzt werden

Wie komme ich zu einer Genossenschaftswohnung?

Am besten du wendest dich direkt an den Bauträger. Eine Liste aller gemeinnützigen Bauvereinigungen gibt es beim GBV. In manchen Bundesländern wird eine bestimmte Anzahl der Wohnungen von der Wohnbauförderungsstelle oder der Gemeinde vergeben.

Rechne auf jede Fall mit einer längeren Wartezeit, die Vergabelisten sind lang. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in eine frei werdende Genossenschaftswohnung einzuziehen. Solche stehen deutlich seltener zur Auswahl, halte jedenfalls Augen und Ohren offen, im Bekanntenkreis und auf Social Media.

Am besten du startest hier direkt mit der Suche, um eine Genossenschaftswohnung zu finden: https://mietguru.at/immobilien/genossenschafts-immobilien-mieten/

Ein Überblick der österreichischen Genossenschaften die Wohnungen vergeben, findest du hier:

https://www.gbv.at/
http://www.alpenlaendische.at/
http://www.bruckerwohnbau.at/
EBG Wohnen Genossenschaft
EBSG Wohnbaugenossenschaft
EGW Wien Genossenschaft
Familien-Wohnbau

Finde schneller deine Genossenschaft: Die Vergabelisten sind lange, hiermit kannst du deine Chancen erhöhen eine Wohnung zu finden.

  • Direkte und regelmäßige Online-Recherche auf den Websites der Genossenschaften
  • Rufe bei den Genossenschaften an und frage nach den Vergabelisten
  • Anmeldung beim Wohnservice Wien und auch beim entsprechenden Bauträger
  • Suche auf Social Media und frage im Bekanntenkreis
  • Dir fällt ein Plakat an einer Baustelle auf? Notiere die Kontaktdaten zum Bauträger

Was kostet eine Genossenschaftswohnung? Ist die Miete wirklich niedriger?

Wenn man die laufenden Kosten betrachtet lautet die Antwort definitiv: Ja, Genossenschaftswohnungen sind günstiger. Nicht nur im Mietzins sondern auch, weil die Provisionskosten wegfallen und sie meistens unbefristet vermietet werden.
Aber man braucht ein gewisses Startkapital.

Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt meistens ein sogenannter “Finanzierungsbeitrag” an. Es ist ein (mietzinsmindernder) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der Wohnung variieren kann. Dieser wird nach Beendigung des Mietverhältnisses, mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent, zurückbezahlt. In der Regel passiert dies acht Wochen nach Auszug. Ob man ein:e Nachmieter:in vorschlagen kann, ist Vereinbarungssache.

Die Mieten in den geförderten Wohnungen sind deutlich günstiger, als die am freien Immobilienmarkt. Laut GBV  (Österr. Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen) sind das mit 6,6 Euro pro m² im Monat, um etwa 20 Prozent weniger als bei privaten bzw. gewerblichen Vermieter:innen.

Genossenschaft mit Kaufoption

Hat die Wohnung eine sogenannte Miet-Kauf-Option, kann man nach zehn Jahren Eigentümer:in werden. Auch Personen, die erst im neunten Jahr nach der Fertigstellung einziehen, könnten im 11. Jahr kaufen.

Kaufpreis bei einer Genossenschaft 

Manchmal wird bereits beim Abschluss des Mietvertrages ein Fixpreis vereinbart, manchmal wird der Kaufpreis erst nach Ablauf der zehn Jahre bekannt gegeben. In jedem Fall wird davon der Eigenmittelanteil (minus der jährlichen Abschreibung von einem Prozent) abgezogen. Die bezahlte Miete wird nicht angerechnet.

Wie du deine Kaufoption geltend machen kannst, erfährst du in diesem Mietguru-Artikel.

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