Erlaubnis Untervermietung
Sie müssen mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten? Für eine Untervermietung der gemieteten Wohnung ist die Erlaubnis des Vermieter erforderlich (§ 540 Abs. 1 BGB). Wird die Untervermietung nicht erlaubt, können Sie als Mieter lediglich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Im Folgenden haben wir für Sie einen Musterbrief zusammengestellt, den Sie als Beispiel […]