Nebenkosten/Erhöhung
Sie müssen mit Ihrem Mieter in Kontakt treten? Sie als Vermieter dürfen die zusätzlichen Nebenkosten allerdings nur soweit erhöhen, wie es aufgrund des bisherigen Nachzahlungsbetrags erlaubt ist, § 560 Abs. 5 BGB. Dies kann schriftlich erfolgen. Im Folgenden haben wir für Sie einen Musterbrief zusammengestellt, den Sie als Beispiel für eigene Schreiben verwenden können … […]