Die Maklerprovision
Das Thema Provision ist bei der Wohnungssuche stets Thema. Wie hoch darf die Maklerprovision sein und was bekommen Wohnungssuchende dafür? Das und mehr hier.
Wofür zahle ich Maklerprovision?
In Österreich entsteht die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision beim Abschluss eines Mietvertrags zwischen den Mieter:innen und den zukünftigen Vermieter:innen, wenn das Objekt über ein Immobilien-Büro bzw. Makler:in vermittelt wurde.
Es gilt (noch) nicht das sogenannte „Bestellerprinzip“, dass es in Deutschland seit 2015 gibt. Dort ist es so geregelt, dass die Provision für die Vermittlung von Wohnungen, von der Person bezahlt wird, die die Dienstleistung des Maklerbüros beauftragt hat.
„Wer bestellt, zahlt.“ Es gab 2020 erste Schritte, für eine Veränderung in Österreich.
Wie hoch darf die Maklerprovision sein?
Die Höhe der Maklerprovision für Mietverträge ist gesetzlich durch Höchstgrenzen geregelt und richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Mietwohnungen oder Einfamilienhäusern. Die Provisionszahlung ist bei Vertragsabschluss einmalig zu leisten.
Provision: Unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietvertrag |
Maximal 2 Bruttomieten
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Provision: 1 Jahr bis maximal 3 Jahre befristeten Mietvertrag
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Maximal 1 Bruttomiete (+20 % USt) |
Provision: Bei unbefristeten Mietverträgen, wenn Makler:in zugleich Verwalter:in der Wohnung ist
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Maximal 1 Bruttomiete (+20 % USt) |
Die Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision ist der monatliche Hauptmietzins inklusive Betriebskosten, zu dieser Summe kommen noch 20% Umsatzsteuer hinzu.
In den meisten Fällen müssen sowohl die Mieterin/der Mieter als auch die Vermieterin/der Vermieter eine Provision bezahlen, diese ist manchmal verhandelbar.
Unser Tipp: Behalte bei der Wohnungssuche die Höchstgrenzen im Auge.
Welche Pflichten hat ein Immobilienmakler/ eine Immobilienmaklerin?
Als Wohnungsinteressierte:r müssen dir schriftliche Informationen des Immobilienmaklers zugesendet werden, schon bevor du die Wohnung besichtigst.
Zu den Informations-Pflichten zählen unter anderem:
- sein/ihr Tätigwerden bekannt zu geben
- deine Interessen sorgfältig zu wahren und dich zu beraten
- ein Hinweisen auf ein wirtschaftliches oder familiäres Nahverhältnis zu Vermieter:in oder zur Verwaltung
Zusendung seitens Makler/in:
- eine Auflistung aller anfallende Kosten, die durch den Mietvertragsabschluss entstehen
- alle Informationen zur Wohnung und dem Mietvertragsabschluss
- die Höhe der Maklerprovision
Verletzt die Person diese Pflichten, kann Schadensersatz gefordert werden oder auch eine Reduktion der Provision möglich sein.
Eine überhöhte Maklerprovision, die nicht offenkundig unangemessen ist, muss binnen 3 Jahren gerichtlich eingeklagt werden. Die Mietervereinigung Österreichs hilft Mitgliedern beim Durchsetzen ihrer Rechte.
Eine Berechnung zur Maklerprovision, findest du hier online.