Genossenschaften in Wien – So kommst du zur Genossenschaftswohnung
Wer hat Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung?
Für eine Wohnung von einer Genossenschaft oder einer gemeinnützigen Bauvereinigung müssen die Mieter:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich vormerken lassen. Die Kriterien zum Anspruch auf Genossenschaftswohnungen sind länderweise unterschiedlich geregelt, hier findest du eine Übersicht.
Voraussetzungen für die Vormerkung:
- Staatsbürgerschaft
- Alter (ab 18 Jahren)
- Einkommensgrenzen
- Genossenschaft muss als Hauptwohnsitz genutzt werden
Wie du eine Genossenschaftswohnung findest
Wenn du eine Genossenschaftswohnung suchst, hast du drei Anlaufstellen:
1. Wohnberatung Wien wohnberatung-wien.at
- Guglgasse 7–9/Ecke Paragonstraße, 1030 Wien (U-Station Gasometer)
- Telefon und Terminvereinbarung: 24 111, Montag bis Freitag: 7.00–20.00 Uh
- E-Mail: wohnberatung@wohnberatung-wien.at
2. Die jeweiligen Gemeinnützigen Bauvereinigungen
Du kannst dich auch direkt bei einer GBV anmelden. Alle Bauträger und Kontaktinformationen findest du unter www.gbv.at
3. Private Inserate
MieterInnen von Genossenschaftswohnungen haben manchmal das Recht, einen Nachmieter vorzuschlagen, wenn sie selbst ausziehen, und bieten deshalb ihre Wohnung in privaten Inseraten an. Aber Vorsicht: Manchmal werden dabei illegale Ablösen verlangt!
Hier kannst du ganz gezielt nach Genossenschaftswohnungen in Wien suchen!
Genossenschaften in Wien
Welche Genossenschaften gibt es in Wien bei denen man eine Genossenschaftswohnung mieten kann? Wir haben hier einige Beispiele für Dich, es gibt aber selbstverständlich noch weitere Genossenschaften in Wien, denn Wien hat mehr sozialen Wohnbau als jede andere Stadt in Europa. Auch wenn wir hier in Wien gerne über die Mieten schimpfen, im europaweiten Vergleich sind die Mieten – auch dank der Genossenschaften in Wien – preiswert.
Folgende Genossenschaften sind in Wien beispielsweise sehr bekannt:
- Sozialbau Genossenschaft
- Wien-Süd Genossenschaft
- WBV-GÖD Genossenschaft
- Heimbau Genossenschaft
- Familien-Wohnbau-Genossenschaft
- Heimat Österreich Genossenschaft
- Neues Leben Genossenschaft
- Alpenland Wohnbaugenossensachaft
- Atlas Wohnbaugenossenschaft
- EBG Wohnen Genossenschaft
- EBSG Wohnbaugenossenschaft
- EGW Wien Genossenschaft
- Familien-Wohnbau
- GEBÖS Genossenschaft
- GESIBA Genossenschaft
- GEWOG Wohnen
- Heimat Österreich
- Heimbau Genossenschaft
- Genossenschaft Neues Leben
- Sozialbau Genossenschaft
- WBV-GÖD Genossenschaft
- Wien-Süd Wohnbaugenossenschaft
Die Suche nach einer Genossenschaftswohnung in Wien kann lange dauen. Auch in anderen Bundesländern können die Wartezeiten für eine Genossenschaftswohnung lang sein. Du solltest Dich deshalb nie völlig auf eine Genossenschaftswohnung konzentrieren, sondern auch andere Wohnungsinserate beachten.
Mit der Such-Funktion von Mietguru.at findest Du nicht nur Genossenschaftswohnungen, sondern vor allem auch tausende Immobilien-Inserate verschiedener Immobilienportale. Du brauchst also nicht länger verschiedene Immobilienportale durchstöbern, sondern findest Immobilien-Inserate verschiedener Seiten in der zentralen Immobiliensuche von Mietguru.at vereint.
Der Finanzierungsbeitrag
Derzeit beträgt der Finanzierungsbeitrag in Wien 12,5% der Baukosten plus meistens 100% der Grundkosten. Diese Summe wird anteilsmäßig, entweder nach Nutzfläche oder Nutzwert, auf alle MieterInnen des Gebäudes verteilt, da gemeinnützige Bauvereinigungen einen Teil der Kosten für Grund und Bau der Immobilie auf ihre MieterInnen so umlegen.
Dein persönlicher Finanzierungsbeitrag richtet sich also immer auch nach der Größe der Wohnung.
Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags
Vom Finanzierungsbeitrag wird pro Jahr, in dem du die Wohnung gemietet hast, 1 % als „Verwohnung“ abgezogen. Ziehst du z. B. nach fünf Jahren wieder aus, bekommst du den Finanzierungsbeitrag 5 % zurückbezahlt. Dein Nachmieter bezahlt dann nur noch die Summe, die du von der GBV zurückbekommen hast. Bei gebrauchten Genossenschaftswohnungen ist der Finanzierungsbeitrag demnach niedriger als bei Erstbezug. Fällig wird er entweder, wenn du den Mietervertrag für die Genossenschaftswohnung unterschreibst oder erst dann, wenn du einziehst.
Ein Beispiel zum Finanzierungsbeitrag der Arbeiterkammer und mehr Infos findest du hier.