Mietpreisbremse in Österreich: Wer profitiert und wer durchs Raster fällt
Das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG), auch als Mietpreisbremse bekannt, wurde vom Bundesrat beschlossen und betrifft Altbau- sowie geförderte Neubauwohnungen. Die Maßnahmen treten voraussichtlich am 1. April in Kraft und verhindern, dass die Mieten bei gemeinnützigen Bauträgern um die Inflation der Jahre 2023 und 2024 (16 Prozent) steigen. Die maximale Erhöhung beträgt fünf Prozent. Jedoch […]